Studium

Graduate School

(Un-)möglichkeiten politischer Partizipation: Demokratie, Diskriminierung und Verfassungsstaat

Manuela Hugentobler

Projektleitung

Manuela Hugentobler, MLaw

Disziplin

Rechtswissenschaften

Abstract

Gegenwärtig geht das Schweizer (Verfassungs-)Recht von hinreichend bestimmten, das demokratische Staatswesen konstituierenden Begriffen aus: So scheint geklärt, wem nach Art. 136 der Bundesverfassung (BV, SR 101) auf Bundesebene die politischen Rechte zukommen: Allen Schweizerinnen und Schweizern, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind‘. Der zweite Satz stellt klar: ‚Alle‘ haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten. Nicht geklärt ist, wer im Einzelnen welche Möglichkeiten hat, Gesetzgebung und Regierungspolitik wirksam zu beeinflussen. Offen bleibt mithin, inwiefern die Lebensrealitäten der Stimmberechtigten ihnen die Ausübung der politischen Rechte gerade erst ermöglichen, erschweren oder verwehren, und wie die rechtlichen mit den tatsächlichen Bedingungen interagieren; ob also durch das Recht die tatsächlich diskriminierenden Verhältnisse auszugleichen sind, oder ob dieses jene überhaupt erst hervorbringt. Die Forschungshypothese der Dissertation lässt sich entsprechend so zusammenfassen: Recht schliesst bestimmte Gruppen entlang etablierter Diskriminerungskategorien von der politischen Partizipation aus und unterminiert damit sich selbst bzw. den demokratischen Verfassungsstaat. D.h. dass bereits im Recht angelegte Exklusionen existieren, die, direkt oder mittelbar, Rechtsunterworfene von der politischen Partizipation ausschliessen. Anhand ausgewählter Merkmale – Herkunft, Rasse, Geschlecht, soziale Stellung – soll aufgezeigt werden, welchen Einfluss diese Kategorisierungen auf die Möglichkeiten demokratischer Beteiligung haben. Hier soll zudem das Konzept der triple oppression (race, class, gender) bzw. der Intersektionalität auf die rechtliche Regelung der Partizipation angewendet werden, um darzulegen, inwiefern solche Ausschlüsse als systemwidriger Faktor in der konstruierten Demokratie verstanden werden müssen. Abschliessend wird zu prüfen sein, welche Instrumente das Recht bereitstellt, um Demokratie zu verwirklichen bzw. ob es z.B. Ansätze im Antidiskriminerungsrecht gibt, mit denen die postulierte Widersprüchlichkeit des Systems beseitigt werden könnte.

Supervisor

Prof. Dr. Markus Müller (Universität Bern)

Weiterführende Informationen

https://www.oefre.unibe.ch/ueber_uns/personen/hugentobler_manuela/index_ger.html