Die Verwirklichung von Grundrechten und Antidiskriminierungsrecht ist von strukturellen Rahmenbedingungen abhängig. Neben den materiellrechtlichen Grundlagen sind hier insbesondere die Möglichkeiten prozessualer Rechtsdurchsetzung und die Bereitstellung institutioneller Ressourcen von Bedeutung. Die Rechtslage im Bereich der Diskriminierung ist, insbesondere im Verhältnis zwischen Privaten, unübersichtlich: Neben internationalen Menschenrechtsverträgen und dem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot sind insbesondere das Gleichstellungsgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz sowie die Antirassismusstrafnorm, die nun auch um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ergänzt wurde, relevant. Behörden, Privaten und Betroffenen fällt es regelmässig schwer, sich innerhalb dieser Konstellation in Bezug auf komplexe Fälle ein adäquates Bild zu machen. Für eine tatsächliche Verwirklichung der Grundrechte nach Art. 35 Abs. 1 BV verfolgt das IZFG diverse, interdisziplinäre Forschungsprojekte, um auf Grundlage der so gewonnenen Daten eine fundierte Analyse der Gesetzgebung zu ermöglichen, gebotene Anpassungen ausfindig zu machen, zielgerichtet Beratungsressourcen bereitzustellen und Lücken im Prozessrecht zu schliessen.