Diskriminierungen am Arbeitsplatz sind ein ernst zu nehmendes Phänomen. Sie schaden den betroffenen Personen, verletzen sie in ihrer Würde und ihrer Persönlichkeit und beeinflussen das Arbeitsklima sowie die Beziehungen am Arbeitsplatz negativ. Sie wirken demotivierend, vermindern die Arbeitsleistung und gefährden die berufliche Entwicklung. In der Schweiz existiert kein einheitliches Diskriminierungsgesetz. Für die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist insbesondere das Gleichstellungsgesetz (Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, GlG) von Relevanz. Das IZFG forscht zu Diskriminierung und Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz, sexueller Belästigung und zu Arbeitsklima.